Ehrenordnung
Übersicht
Zweck
Der Verein Sportfreunde DJK Bühlerzell will durch diese Ordnung Vereinsmitarbeitern und Mitgliedern, die sich in besonderem Maße für die Belange des Vereines eingesetzt und eine verdienstvolle Tätigkeit ausgeübt haben, eine Ehrung zukommen lassen.
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Ehrung durch den Verein
Besondere Verdienste für den Verein werden durch Verleihung der Vereins-Ehrennadel
oder Ehrenmitgliedschaft gewürdigt.
Die Vereins-Ehrennadel wird in drei Stufen verliehen:
- a) Ehrennadel in Bronze
- b) Ehrennadel in Silber
- c) Ehrennadel in Gold
Die Verleihung erfolgt durch Vorschlag des Vereinsvorstandes unter Beachtung
folgender Richtlinien:
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Ehrennadel in Bronze
wird verliehen
- 1. an Mitglieder des Vereinsvorstandes nach 5 Jahren Tätigkeit. Ausgenommen
sind hier die Vertreter der passiven und aktiven Mitglieder, soweit sie nur
beratend und stimmberechtigt im Vereinsvorstand tätig sind.
- 2. an Mitglieder, die 5 Jahre lang durch eine verdienstvolle Tätigkeit
den Verein unterstützt haben (Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer).
- 3. an Mitglieder, die 10 Jahre lang passive und aktive Mitglieder im Vereinsvorstand
vertreten haben.
- 4. an aktive Mitglieder durch Erringung einer über den Bezirk hinausgehenden Meisterschaft (bei Mannschaften erst nach 10 Einsätzen) oder im Kampfsport an aktive Mitglieder durch Erringung eines Titel bei den Europameisterschaften der Amateure in einem der angesagten Weltverbände (ISKA, WKA, WAKO, etc.) oder einem Deutschen Meistertitel als Profi oder ProAM (Profiamateur).
- 5. an Mitglieder, die 25 Jahre Vereinsmitglied waren, gerechnet ab dem 14.
Lebensjahr.
Ehrennadel in Silber
wird verliehen
- 1. an Mitglieder des Vereinsvorstandes nach 10 Jahren Tätigkeit. Ausgenommen
sind hier die Vertreter der passiven und aktiven Mitglieder, soweit sie nur
beratend und stimmberechtigt im Vereinsvorstand tätig sind.
- 2. an Mitglieder, die 10 Jahre lang durch eine verdienstvolle Tätigkeit
den Verein unterstützt haben (Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer).
- 3. an Mitglieder, die 20 Jahre lang passive und aktive Mitglieder im Vereinsvorstand
vertreten haben.
- 4. an aktive Mitglieder durch Erringung von 3 über den Bezirk hinausgehenden Meisterschaften (bei Mannschaften erst nach 10 Einsätzen) oder im Kampfsport an aktive Mitglieder durch Erringung eines Titel bei den Weltmeisterschaften der Amateure in einem der angesagten Weltverbände (ISKA, WKA, WAKO, etc.) oder einem Europa- Meistertitel als Profi oder ProAM (Profiamateur).
- 5. an Mitglieder, die 40 Jahre Vereinsmitglied waren, gerechnet ab dem 14.
Lebensjahr.
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Ehrennadel in Gold
wird verliehen
- 1. an Mitglieder des Vereinsvorstandes nach 25 Jahren Tätigkeit. Ausgenommen
sind hier die Vertreter der passiven und aktiven Mitglieder, soweit sie nur
beratend und stimmberechtigt im Vereinsvorstand tätig sind.
- 2. an Mitglieder, die 25 Jahre lang durch eine verdienstvolle Tätigkeit
den Verein unterstützt haben (Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer).
- 3. an Mitglieder, die 30 Jahre lang passive und aktive Mitglieder im Vereinsvorstand
vertreten haben.
- 4. an aktive Mitglieder durch Erringung von 5 über den Bezirk hinausgehenden Meisterschaften (bei Mannschaften erst nach 10 Einsätzen) oder im Kampfsport an aktive Mitglieder durch Erringung eines Welt- Meistertitel als Profi oder ProAM (Profiamateur) in einem der angesagten Weltverbände (ISKA, WKA, WAKO, etc.).
- 5. an Mitglieder, die 50 Jahre Vereinsmitglied waren, gerechnet ab dem 14.
Lebensjahr.
ehren
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Ehrenmitgliedschaft
wird verliehen
an Mitglieder, die über 25 Jahre im Vereinsvorstand tätig waren oder
durch eine verdienstvolle Tätigkeit den Verein unterstützt haben.
Ausgenommen sind hier die Vertreter der passiven und aktiven Mitglieder soweit
sie nur beratend und stimmberechtigt im Vereinsvorstand tätig waren.
- Die Ehrenmitgliedschaft unterliegt der Zustimmung der Jahreshauptversammlung.
- Die Ehrenmitgliedschaft befreit von der Zahlung des Vereinsbeitrages.
- Die Ehrenmitgliedschaft gibt Sitz und Stimme im Vereinsvorstand, soweit
die Tätigkeit bis zur Verleihung in diesem vorlag.
- Das zu ehrende Mitglied hat das Recht, die Ehrenmitgliedschaft abzulehnen.
Dem Vereinsvorstand obliegt es, Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren und einen
strengen Maßstab anzulegen.
Über die Verleihung der Ehrennadel in Gold und der Ehrenmitgliedschaft
sind Besitzzeugnisse auszustellen.
Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen während der Jahreshauptversammlung,
der Winterfeier, bei einem Vereinsjubiläum oder bei sonstigen feierlichen
Anlässen über-reicht werden.
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Ehrung bei Meisterschaften
- Die Meister werden mit Urkunden geehrt.
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Ehrenordnung als PDF zum Download
Ehrenordnung
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